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Die Eidgenössische Vorlage bedeutet Verständigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Darum: Ja, Die Initiative betr. Verbot der Vivisektion bedeutet Ruin unserer städtischen Wirtschaft, Darum: Nein
Die Eidgenössische Vorlage bedeutet Verständigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Darum: Ja, Die Initiative betr. Verbot der Vivisektion bedeutet Ruin unserer städtischen Wirtschaft, Darum: Nein
Die Eidgenössische Vorlage bedeutet Verständigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Darum: Ja, Die Initiative betr. Verbot der Vivisektion bedeutet Ruin unserer städtischen Wirtschaft, Darum: Nein
ClassificationsPlakate

Die Eidgenössische Vorlage bedeutet Verständigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Darum: Ja, Die Initiative betr. Verbot der Vivisektion bedeutet Ruin unserer städtischen Wirtschaft, Darum: Nein

NameEidg. Abstimmung 3. Dez. 1939
Entwurf (CH, 1894 - 1960)
Druck (CH, 1931 - 2001)
Date[1939]
MediumBuchdruck
CultureLinolschnitt
Dimensions128 × 90.5 cm
School2-teilig
Object numberCH-000957-X:50666
Schlag in die Wirtschaft, Kartell-Verbot: Nein
Schweizerisches Aktionskomitee gegen die Kartell-Verbotsinitiative
[1958]